Sportabzeichen für Menschen mit körperlichen Behinderungen
Für Menschen mit körperlichen Behinderungen gibt es klare Regeln zum Ablegen des Sportabzeichens. Je nach Art und Schwere der Behinderung sind so genannte Behinderungsklassen festgelegt. Für jede Klasse gelten ganz bestimmte sportliche Anforderungen, wie Zeitvorgaben und Entfernungen, die erfüllt werden müssen, um das Sportabzeichen zu bekommen.

Behinderungsklassen
Insgesamt gibt es acht "Behinderungsklassen" mit speziellen Prüfbedingungen. Klasse A sind allgemeine Behinderungen ohne erkennbaren Funktionsausfall von Armen und Beinen. Bewerber mit einseitigen und doppelseitigen Beinbehinderungen fallen unter die Klassen B und C. Die Klassen D und E betreffen Behinderungen der Arme. F umfasst alles, was mit Einschränkungen oder Ausfällen der Sinnesorgane zu tun hat. Für querschnittsgelähmte Sportler gelten die Prüfbedingungen der Klasse G. Klasse H umfasst Menchen mit Spastiken. Jede dieser Klassen ist noch in Untergruppen je nach Schwere der Behinderung eingeteilt. Nach Altersklassen und Geschlecht geordnet ergibt sich somit ein Katalog, in dem für so gut wie jeden Menschen mit einer körperlichen Behinderung ganz genau festgelegt ist, welche Leistungen notwendig sind, um das Sportabzeichen zu bekommen.
Erste Schritte Richtung Sportabzeichen
Der erste Schritt für sportbegeistere Menschen mit körperlichen Behinderungen, die gern ein Sportabzeichen ablegen wollen, ist immer der Kontakt zum nächstgelegenen Behindertensportverein. Dort gibt es die sogenannte Prüfkarte, in die persönliche Daten und der Grad der Behinderung eingetragen werden. Ein Arzt muss vorher nachgewiesen haben, dass der Bewerber einen Grad der Behinderung von mindestens 20 Prozent hat. Das Attest muss vom Arzt eines "Landesamtes für soziale Dienste", einer "Berufsgenossenschaft" oder durch einen Landesbehindertensportarzt ausgestellt werden. Eine Bescheinigung vom Hausarzt reicht nicht.
Interessierte erhalten Auskünfte und Informationen
In den Behindertensportvereinen erhalten Interessierte auch Auskünfte über Trainingsmöglichkeiten und das weitere Vorgehen auf dem Weg zum Sportabzeichen. In die Prüfkarte werden später die erbrachten Leistungen der verschiedenen Prüfungen für das Sportabzeichen eingetragen. Abgelegt werden kann es nur bei speziell ausgebildeten Prüfern und Prüferinnen der Landessportverbände bzw. der Landesverbände des Deutschen Behindertensportverbandes.
Ohne Training wird's schwer
Ohne Fleiß kein Preis. Das gilt auch für das Sportabzeichen. Die wenigsten werden die fünf Prüfungen in den verschiedenen Disziplinen ohne regelmäßiges Training bestehen. Wer sich gern ein Sportabzeichen ans Revers heften will, der muss eine Schwimmprüfung absolvieren, eine Sprungübung, eine Laufübung (Schnelligkeit), eine Wurfübung (Schnellkraft) und eine Ausdauerübung. Pro Prüfung gibt es drei Versuche. Die Schwimmprüfung ist immer Pflicht. Bei allen anderen Kategorien besteht aber die Möglichkeit des Austausches. Zum Beispiel können Menschen mit schweren Beinbehinderungen anstelle der Sprungübung eine alternative Geschicklichkeitsprüfung wie Tauklettern ablegen.
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