Vom Versehrtensport zur Integrationsidee
Was ursprünglich im Zweiten Weltkrieg zur Sport-Ermutigung für Kriegsversehrte mit kaputten oder amputierten Armen und Beinen gedacht war, hat sich über Jahrzehnte zur festen Institution im deutschen Sportleben weiterentwickelt.
Mittlerweile macht es keinen Unterschied mehr, ob ein Mensch eine Behinderung hat und welcher Art und welchen Ursprungs diese ist. Jeder hat die Möglichkeit ein Sportabzeichen abzulegen, es sei denn gesundheitliche Gründe sprechen eindeutig dagegen. Pro Jahr nehmen mehr als 6000 Menschen mit Behinderung dieses Angebot wahr. Nach Schätzungen des Vizepräsidenten der Abteilung Breitensport beim Deutschen Behindertensportverband, Wolfgang Tenhagen, wurde das Sportabzeichen insgesamt schon mehr als 150 000 Mal von Menschen mit Behinderungen abgelegt. Das entsprechende Regelwerk mit Sportarten, Behinderungsklassen und Altersklassen umfasst einen Ordner von 220 Seiten.
Unterschiedliche Voraussetzungen und Regeln
Jeder Sportabzeichen-Bewerber muss Prüfungen in fünf verschiedenen Disziplinen bestehen. Von Behinderungen an Armen, Beinen und Sinnesorganen bis zur geistigen Behinderung gelten je nach Art und Schwere der Behinderung unterschiedliche Leistungsanforderungen. Grundvoraussetzung für den Erwerb eines Sportabzeichens nach den Regeln für Menschen mit Behinderungen ist ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung der entsprechenden Spezialschule oder
-einrichtung.
Ausnahmen je nach Gesundheitszustand
Aus sportmedizinischer Sicht gibt es Ausnahmen, bei denen ein Ablegen des Sportabzeichens nicht möglich ist. Der Deutsche Sportbund und der Deutsche Behindertensportverband haben festgelegt, dass Menschen mit Behinderungen, die an koronaren Durchblutungsstörungen leiden, einen Herzinfarkt erlitten haben oder Herzoperationen und Schrittmacherimplantationen über sich ergehen lassen mussten kein Sportabzeichen ablegen dürfen. Ausgenommen sind außerdem Menschen mit Morbus Bechterew, Multipler Sklerose, Netzhautablösung und in Überwachsung stehender Lungentuberkulose. Auch Bewerber mit künstlichen Hüft- und Kniegelenken können kein Sportabzeichen ablegen.
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Sportabzeichen für Menschen mit körperlichen Behinderungen








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